Grundfreibetrag und Kindergeld steigen

Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf für ein zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. So soll zum 01.01.2021 das Kindergeld um 15€ steigen und der Grundfreibetrag soll sich erhöhen. Geplant ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages auf 9.696€ (derzeit 9.408€). 

Diese Erhöhung hat zur Folge, dass sich das steuerpflichtige Bruttoarbeitsentgelt verringert und somit die Nettoauszahlungen ansteigen. Bitte beachten Sie dies, sollten Sie für die Zahlungen der Gehälter an Ihre Mitarbeiter einen Dauerauftrag eingerichtet haben.

 

Hier finden Sie noch weitere Änderungen im Bereich Lohnsteuer und Sozialversicherung, welche zum 01.01.2021 geplant sind:

https://www.lexware.de/artikel/sozialversicherung-und-lohnsteuer-aenderungen-jahreswechsel/?chorid=&em_cmp=newsletter%2Fsme%2F%2F%2FTextlink%20-%20%C4nderungen%20LSt%20und%20SV%2F2020-10-21&em_src=nl&ecmId=4775%2F13941&ecmUid=5287261

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.