Seit 1988 zahlen alle Steuerzahler mit einer Einkommenssteuer über der Freigrenze von 297€ einen sogenannten Solidaritätszuschlag. Dieser beträgt jeweils 5,5% der Einkommenssteuer. Ab 2021 soll die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag von 297€ auf 16.956€ erhöht werden. Das Ziel dieser Erhöhung ist eine Entlastung der Gering- und Mittelverdiener. Somit profitieren etwa 90% der Steuerzahler, weil der Solidaritätszuschlag für sie wegfällt. Zusätzlich profitieren weiter 6,5% von der Einführung der Milderungszone. Personen deren Einkommenssteuer die Freigrenze nur wenig überschreitet, sollen nicht den vollständigen Soli zahlen. Innerhalb der Milderungszone richtet sich der Soli individuell nach dem Einkommen. Je höher also das Einkommen, desto höher der Solidaritätszuschlag. Auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren von den Änderungen. Für sie entfällt der Soli unterhalb der Freigrenze ebenfalls vollständig, innerhalb der Milderungsgrenze zumindest teilweise. Lediglich Personen mit hohem Einkommen müssen weiterhin Soli zahlen und profitieren somit nicht von den Neuerungen.
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